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Informationen zum Schuljahr 2020/21

29.06.2020

Liebe Eltern und Schüler,

 

alle Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben in den letzten Wochen und Monaten zusammen versucht, aus der schwierigen Lage das Beste zu machen, um keine allzu großen Lücken bei den Lerninhalten entstehen zu lassen.

Ihnen für die große Geduld und das umfangreiches Engagement zu danken, ist mir ein großes Bedürfnis.

Wir gehen davon aus, dass wir gemeinsam nach den Ferien ab dem 10. August mit dem „normalen Regelbetrieb“ in der Schule beginnen werden! Dazu müssen aber bestimmte Rahmenbedingungen weiterhin eingehalten werden. Diese wurden vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in einem Eltern- und Schülerbrief veröffentlicht, den Sie im Anhang als PDF-Datei finden.

Der Regelbetrieb ist nur möglich, weil in den Schulen die Regelungen zum Mindestabstand (1,5 Meter) wie folgt modifiziert wurden:

Zwischen den Schülern untereinander und zu den Lehrkräften ist kein Mindestabstand mehr einzuhalten.

In der Planungswoche wird die Schulleitung unter Maßgabe der „neuen“ Verordnungen und Mitteilungen einen A-Plan (normaler Unterricht nach Stundentafel) und einen B-Plan (Notfallplan - Unterricht in Gruppen im Zwei-Wochen-Rhythmus) erstellen.

Den neuen Stundenplan (A-Plan) erhalten Ihre Kinder am 1. Schultag des neuen Schuljahres.

Der B-Plan tritt nur im "Notfall" in Kraft, wenn aufgrund des Infektionsgeschehens wieder Einschränkungen festgelegt werden.

Jede Lehrkraft überprüft für die Fächer DE, MA, EN, NAWI zum Schuljahresende und zu Beginn des neuen Schuljahres die Lernausgangslage ihrer Klasse.

Bis Ende August 2020 wird aufgrund der Ergebnisse der Erhebung der Lernausgangslage entschieden, ob ein optionales schulisches Angebot in den Herbstferien 2020 notwendig ist und organisiert werden muss und ob Unterricht am Sonnabend erforderlich ist und wenn ja, jeweils für welche Zielgruppen.

Bis Ende November 2020 wird entschieden, ob und für welche Zielgruppen ein schulisches Angebot in den Osterferien 2021 erfolgen soll.

Wichtige Hygieneregeln gelten an der Schule für Kinder und Lehrer weiterhin bzw. werden den neuen Bedingungen angepasst. Es entfällt nur der Mindestabstand zwischen Schülern und Schülern und zwischen Schülern und Lehrern. Den Lehrkräften wird ein Angebot unterbreitet, sich in einem bestimmten Zeitraum testen zu lassen.

Schulfahrten sollen nur innerhalb Deutschlands mit äußerster Vorsicht, im Konsens mit den Eltern und Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen durchgeführt werden.

Außerschulische Lernorte können als Angebote des Lernens am anderen Ort (z.B. Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Waldschulen) genutzt werden.

Der Sportunterricht wird nach Wochenstundentafel der Grundschule gemäß Rahmenlehrplan erteilt. In den jeweiligen Bewegungsfeldern soll darauf geachtet werden, dass die einfachsten Hygienestandards Beachtung finden. Sportunterricht sollte nach Möglichkeit unter Beachtung der Witterungsbedingungen im Freien stattfinden.

Im Schulschwimmunterricht sind die Abläufe in den Umkleideräumen so zu organisieren, dass die Aufenthalte nur kurz sind. Bei einem notwendigen Schülerverkehr zum Schulschwimmunterricht ist nach Maßgabe der Umgangsverordnung in der jeweiligen Fassung, eine geeignete Mund-Nase-Abdeckungen zu tragen.

Die Leistungsbewertung richtet sich weiterhin nach den Bestimmungen der Grundschulverordnung in Verbindung mit den VV-Leistungsbewertung. Für Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden besondere Formen der Leistungsüberprüfung und -bewertung entwickelt. Dazu wird eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung erfolgen.

 

Bitte informieren Sie sich weiterhin regelmäßig auf der Homepage, beim Elternsprecher oder bei Ihrer Klassenleiterin über neue Entwicklungen und schulinterne Regelungen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Schulleitung