Maskenpflicht für Grundschüler
Liebe Eltern,
bitte denken Sie und Ihr Kind nun wieder täglich an die Maske für die Innenräume der Schule.
Lediglich im Sportunterricht, beim Stoßlüften und Singen/Spielen von Blasinstrumenten
( im Abstand von zwei Metern zu allen Personen) muss diese nicht getragen werden.
Entgegen der ursprünglichen Fassung der aktuellen Eindämmungsverordnung, im öffentlichen Personennahverkehr eine FFP2 Maske tragen zu müssen (Schulbus, Bus zum Schwimmunterricht) , ist lediglich eine medizinische Maske vorgeschrieben.
Ihre Schulleitung
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